Wie hoch sind die Kosten für eine Zahnkrone?
Und wer zahlt wieviel?
Wenn die Zähne starkem Karies ausgesetzt waren, oder es gar zu einem kompletten Zahnverlust etwa durch einen Unfall gekommen ist, werden Zahnkronen eingesetzt.
Die Preise für diese Zahnkronen fallen sehr unterschiedlich aus. Vor allem kommt es auf das Material der Krone und der Stelle des geschädigten Zahnes sowie dessen Schädigungsgröße an. Je hochwertiger das Material und je Schwieriger der Eingriff, desto teurer wird es.
Grundsätzlich liegt der Eigenanteil für eine einzelne Zahnkrone zwischen 300 und 1000 Euro. Die Krankenkasse zahlt einen geregelten Festzuschuss von 50% der Regelversorgung. Die Regelversorgung umfasst die Zahnkrone (Art je nach Position des Zahnes) sowie der Versorgung unter Standardtherapie vom Zahnarzt. Entscheidet man sich für eine höherwertigere Krone oder alternative Behandlungsart erhält man dennoch nur 50% Anteil der Regelversorgung. Anspruchsvollere Versorgungen muss der Patient grundsätzlich selbst zahlen.
Für die Vorderzähne im Bereich der Sichtbar ist (bis 5. Zahn im Oberkiefer, bis 4. Zahn im Unterkiefer) sieht die Behandlung eine Teilverblendung der Krone vor. Für die Backenzähne gilt dies nicht, hier sieht die Regelversorgung keine Verblendung der Zahnkrone vor. Hält man sich an die Regelversorgung werden somit also 50% der Behandlungskosten von der Krankenkasse für den Zahnersatz übernommen.
Selbstverständlich ist auch eine Teilverblendung der Backenzahn Krone oder Vollverblendung der Vorderzahn Krone möglich, jedoch muss man diese dann selbst zahlen, bzw. erhält weiterhin nur den Festzuschuss von 50% der Regelversorgung. Besonders empfehlenswert, aber leider über die Regelversorgung hinausgehend sind Keramik Zahnkronen. Diese bestehen wie der Name schon sagt nicht aus dem Material Metall sondern aus hochwertiger Keramik und sind somit farblich sehr nah am echten Zahn ohne verblendet werden zu müssen. Die genaue Farbnuance der Krone kann gemeinsam mit dem Zahnarzt bestimmt werden, so dass die Zahnkrone perfekt zu den restlichen, echten Zähnen passt.
Wichtig: Der Festzuschuss für den Zahnersatz lässt sich mit dem Bonusheft erhöhen! Ein lückenlos gefülltes Bonusheft über 10 Jahre steigert den Festzuschuss der Krankenkasse um 30%, über 5 Jahre immerhin noch um 20%! Der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt rentiert sich also im Fall von Zahnverlust.
Eine kleine Anzahl Personengruppen müssen für den Zahnersatz keine Zuzahlung leisten. Diese können die Härtefall-Regelung geltend machen. Dazu zählen Personen in Ausbildung oder Ausbildungsförderung (BAföG), Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe oder Sozialleistungen. Zusätzlich können auch Personen mit geringem Einkommen von der Härtefall-Regelung profitieren. Die Einnahmegrenze variiert von Jahr zu Jahr und sollte daher aktuell geprüft werden.
Eine Zahnkrone bietet dem Patienten die Möglichkeit einen verlorenen oder stark geschädigten Zahn zu ersetzen und verhilft dadurch wieder zu einem deutlich gesteigerten Lebensgefühl. Ein ästhetisches Lächeln und volle Bisskraft sorgen für mehr Lebensqualität gerade im Umgang mit anderen Menschen.
Die Regelversorgung für Zahnersatz muss leider bestenfalls als ausreichend beschrieben werden. Für ein deutlich ästhetischeres Zahnbild sind vor allem Zahnkronen aus Keramik empfehlenswert, wenn auch nicht günstig. Ist dies kostentechnisch nicht möglich sollte zumindest darüber nachgedacht werden eine Verblendung auch vorzunehmen. Hier geht die Regelversorgung allerdings auch nur bis zum 4. bzw. 5. Zahn. Eine umfangreiche Beratung welche Methoden sinnvoll wären wird in der Regel vom Zahnarzt übernommen. Dieser sollte den Patienten über alle Optionen und auch die jeweiligen Kosten aufklären.