Zahnbrücken sind gut geeignet um einige fehlende Zähne in Reihe zu „überbrücken“ und mit Zahnersatz zu versorgen. Hier finden Sie Informationen zu den Zahnbrücke Kosten, dem Eigenanteil und der Höhe des Zuschusses durch die Krankenkasse.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten für eine Zahnbrücke richten sich nach der Länge der Brücke, also somit auch der Größe der Zahnlücke. Müssen nur 1-2 Zähne überbrückt werden, sind die Kosten niedriger als etwa bei einer größeren Brücke die 3-4 Zähne ersetzt. Davon abgesehen gibt es noch eine Reihe weiterer Faktoren die sich auf den Preis auswirkt, wie das eingesetzte Material, die Art der Verblendung und die Bauform der Brücke.
Festzuschuss und Eigenanteil
Die Kosten für die Brücke werden seit 2005 von der Krankenkasse fest bezuschusst. Da eine Zahnbrücke der Regelversorgung entspricht, werden zumeist etwa 50% der durchschnittlichen Kosten von der Krankenkasse getragen. Damit verbleibt als Beispiel in der Regel ein Eigenanteil von etwa 700-1500 Euro bei einer dreigliedrigen Brücke mit Vollverblendung. Welche Verblendung genau der Regelversorgung entspricht ist festgelegt. So ist im sichtbaren Zahnbereich zumindest eine Teilverblendung vorgesehen, im Oberkiefer bis zum 5. Zahn, im Unterkiefer bis zum 4. Zahn. Im Seitenzahnbereich wird die Brücke nicht verblendet. Hat der Patient höhere Ansprüche an Material oder Ästhetik, etwa eine Vollverblendung oder Teilverblendung auch im Seitenzahnbereich, so steigt auch die Höhe des Eigenanteils.
Wie man den Eigenanteil senken kann
Den Zuschuss kann man mit einem lückenlos geführten Bonusheft deutlich erhöhen. Nimmt man zumindest jährlich einen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahr und lässt sich dies im Bonusheft dokumentieren, so erhöht sich der Zuschuss um 20%, bei 10 Jahren um 30%.
Zahnzusatzversicherungen übernehmen meist die kompletten Kosten für eine Zahnbrücke, hier muss sich der Patient individuell bei seiner Versicherung über die Vertragskonditionen informieren sofern denn eine Zahnzusatzversicherung vorhanden ist.