Zahnarztkosten vergleichen
Wie wichtig ist eine zweite Zahnarztmeinung?
Zahnarzt Behandlungen die über die Grundversorgung hinaus gehen, können für den Patienten schnell teuer werden. Die Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz, Implantaten, oder Veneers geht schnell ins Geld, da die Krankenkassen nur einen bestimmten Festsatz zahlen. Daher ist es immer ratsam sich einen Kostenplan beim behandelnden Arzt aufstellen zu lassen und sich darauf folgend zusätzlich die Meinung und ein Angebot von einem anderen Zahnarzt einzuholen. Denn die Preise können sehr unterschiedlich unterschiedlich ausfallen. Doch nicht nur aus Preisgründen lohnt sich das Einholen einer zweiten Meinung bei einem anderen Zahnarzt.
Seit 2005 wird von den Krankenkassen lediglich der Regelsatz für Zahnbehandlungen übernommen. Bessere Materialien, eine höherwertigere oder alternative Behandlung: Alle Kosten die über den Regelsatz hinaus gehen muss der Patient übernehmen. Diese Kosten können aber je nach Zahnarzt extrem unterschiedlich ausfallen.
Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Zahnarzthonorar und den unterschiedlichen Material,- Labor,- und Personalkosten. Je nach Region, Praxiszusammenstellung, Laborverträgen und dem Honorar können die Preise stark schwanken.
Gerade bei umfangreicheren Behandlungen rät die Interessenvertretung betrieblicher Krankenversicherungen, die Krankenkassen und Verbraucherverbände zur Einholung einer zweiten Zahnarztmeinung. Bei dem Vergleich sollten nicht nur die Kosten im Vordergrund stehen, sondern besonders die medizinische Behandlungsqualität, inklusive der Vor- und Nachsorge. Insbesondere vor sehr günstigen Zahnarztangeboten aus dem Ausland wird gewarnt.
Zunächst lässt der Patient sich bei dem derzeit behandelnden Arzt einen Heil- und Kostenplan für die Behandlung aufstellen. Bevor dieser bei der Krankenkasse eingereicht wird, sollte der Patient einen Termin bei einem anderen Zahnarzt vereinbaren. Dieser erstellt einen eigenen Befund und Behandlungsplan, der dann mit dem bereits vorhandenen aus preislicher und medizinischer Sicht vom Patienten verglichen werden kann.
Hat sich der Patient für einen Zahnarzt entschieden, wird der entsprechende HKP (Heil- und Kostenplan) bei der Krankenkasse per Post eingereicht. Ist der zu zahlende Eigenanteil noch nicht klar, wird die Krankenkasse diesen anhand des Regelsatzes errechnen. Hier werden auch eventuelle Preisminderungen etwa durch Härtefallregelung oder lückenlos gefüllte Bonushäfte berücksichtigt.
Normalerweise erhält der Patient eine zweite Meinung bei einem weiteren Zahnarzt, den er selbstständig auswählt (etwa durch persönliche Empfehlungen, Online-Bewertungen, usw.).
Es gibt allerdings auch 2 Alternativen. Zum einen besteht die Möglichkeit eine zweite Meinung bei der Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammern und kassenärztlichen Vereinigungen einzuholen. Hier erhält der Patient eine zweite, unabhängige Meinung von einem Zahnarzt der den Patienten nicht behandeln wird (also unabhängig und objektiv).
Die zweite Möglichkeit ist es Internet-Vergleichsportale für Zahnarztbehandlungen zu nutzen. Hier wird der Behandlungsplan meist per Email eingeschickt und man erhält schnell und einfach eine Rückantwort von Zahnexperten, die Kosten und Behandlung mit vielen Zahnärzten in Deutschland vergleichen. Hier sollte man aber vor allem auf geprüfte Qualität des Internetportals achten, da man online nur schwer feststellen kann ob man es auch tatsächlich mit „Experten“ zu tun hat.