Kostenübernahme Krankenkasse

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Welche Kosten für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse?

Zahnbehandlungen oder insbesondere auch Zahnersatz ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Daher ist es umso wichtiger genau zu wissen welche Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Mit welchen Zuschüssen für welche Behandlungen Sie rechnen können, erfahren Sie hier.

Bis 2004 gab es noch eine prozentuale Beteiligung der Krankenkasse an der jeweils gewählten Zahnbehandlung. Dies hat sich jedoch geändert. Seit 2005 gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss für Zahnersatz Behandlungen. Dieser richtet sich nach der Regelversorgung, die festgeschrieben ist.

Was ist die Regelversorgung?

Die Regelversorgung richtet sich nach dem Befund den der Zahnarzt stellt. Die Krankenkasse sieht für jeden Befund eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Behandlung vor. Dies ist die Regelversorgung. Der Zuschuss für Zahnersatz entspricht immer 50% der durchschnittlichen Kosten dieser Behandlung.

Hochwertigere oder Alternativbehandlung?

Natürlich ist es dem Patienten freigestellt auch eine hochwertigere oder andersartige Behandlung bzw. Versorgung zu wählen als die von seiner Krankenkasse vorgeschlagene Regelversorgung. Insbesondere da die Regelversorgung nur selten die medizinisch beste oder gar ästhetischste Lösung ist. Wichtig ist, auch wenn der Patient sich für eine hochwertigere oder ästhetischere Lösung entscheidet, er erhält trotzdem nur den 50% Zuschuss auf die vorgesehene Regelversorgung.

Festzuschuss erhöhen

Ein regelmäßiges und lückenlos geführtes Bonus-Heft kann den Zuschuss erhöhen. Hat man nachweislich 5 Jahre lang jährlich einen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrgenommen so steigt der Zuschuss um 20%. Bei 10 Jahren auf 30%. Liegt das Einkommen des Patienten unter einer bestimmten Grenze fällt dieser gegebenenfalls unter die Härtefallregelung. Dann erhält der Patient den doppelten Festzuschuss.

Zuschuss bei Implantaten

Zahnimplantate sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Fehlen 1-3 Zähne, sieht die Regelversorgung eine Zahnbrücke vor. Der Patient erhält also zwischen 300 und 450 Euro, was 50% der Kosten einer Brücke entspricht.

Fehlen mehr als 4 Zähne, ist eine Prothese als Zahnersatz vorgesehen. Hier beträgt der Festzuschuss ebenfalls zwischen 300 und 450 Euro.

Zuschuss bei Zahnprothesen

Ist der gesamte Kiefer zahnlos oder es fehlen mehr als 4 Zähne in Reihe und eine Brücke kann diese Lücke nicht mehr schließen ist eine Prothese von der Krankenkasse als Regelversorgung vorgesehen. Für einen Kiefer beträgt der Zuschuss für eine Prothese dann 400 bis 500 Euro.

Dritte Zähne

Zuschuss bei Füllungen

Für Zahnfüllungen wird Amalgam oder Kunststoff verwendet. Die einfache Amalgamfüllung wird von der Krankenkasse als Regelversorgung angesehen. Diese ist grundsätzlich komplett kostenfrei für den Patienten. Für eine zahnfarbene Kunststofffüllung werden die Kosten nur im sichtbaren Bereich komplett übernommen. Ansonsten erhält man lediglich den Zuschuss in Höhe der Kosten einer Amalgamfüllung. Was übrig bleibt ist ein Selbstkosten-Anteil von 30 bis 120 Euro für eine Kunststofffüllung im nicht sichtbaren Zahnbereich.

Zuschuss bei Inlays

Zahninlays werden nicht bezuschusst, die Regelversorgung sieht eine Zahnfüllung vor. Aus diesem Grund erhält der Patient hier nur einen Zuschuss in Höhe der Kosten einer Amalgamfüllung.

Metallkronen

Zuschuss bei Zahnkronen

Sind große Teile eines Zahnes abgebrochen ist eine Zahnkrone vorgesehen. Je nachdem ob diese Sichtbaren Frontzahnbereich oder im nicht sichtbaren Backenzahn Bereich eingesetzt wird, ist eventuell auch eine Teilverblendung in Zahnfarbe in der Regelversorgung vorgesehen. Bei einer Zahnkrone mit Teilverblendung im sichtbaren Bereich bekommt der Patient 50% Zuschuss, was etwa 200 bis 300 Euro entspricht. Möchte der Patient eine Vollverblendung oder Teilverblendung auch im nicht sichtbaren Bereich so wird der Eigenanteil höher, der Zuschuss bleibt aber gleich.

Zuschuss bei Wurzelkanalbehandlung

Ist eine Wurzelkanalbehandlung medizinisch notwendig, so wird diese komplett von der Krankenkasse bezahlt. Jedoch ausschließlich die einfachste Methode. Fortschrittliche Techniken (Einsatz vom OP Mikroskop, elektrochemische Reinigung, etc.) welche die Chancen erhöhen den Zahn zu retten müssen extra vom Patienten bezahlt werden.