Vollnarkose beim Zahnarzt
Behandlung unter Vollnarkose
Umfangreiche Behandlungen beim Zahnarzt können bei Angstpatienten auch unter Vollnarkose durchgeführt werden. Dabei wird der Patient mit Narkosemitteln in einen tiefschlafähnlichen Zustand versetzt, indem er weder Schmerzen noch Angst verspürt. Erfahren Sie hier alles über die Vollnarkose beim Zahnarzt.
Viele Menschen haben Angst vorm Zahnarzt. Umfangreiche Behandlungen sorgen häufig für unangenehme Erfahrungen. Nicht nur die Schmerzempfindungen im Mundraum durch empfindliche Nervenbahnen an Zahn und Zahnwurzel, nein auch die gesamte Umgebung und Situation beim Zahnarzt sorgt bei vielen Patienten für Unbehagen, Stress und im schlimmsten Fall Angst die sich in Form einer Dentalphobie äußert. Aus diesem Grund möchten viele Patienten die Behandlung beim Zahnarzt nicht bewusst wahrnehmen müssen, dabei hilft die Vollnarkose.
Gegen die Schmerzen hilft in der Regel eine örtliche Betäubung, die Lokalanästhesie. Doch für eine Vollnarkose spricht auch eine Reihe von medizinischen Gründen. Handelt es sich etwa um eine sehr aufwendige und lange Operation an Kiefer, Zähnen oder Wurzeln, wie etwa das setzen von Implantaten oder das ziehen von Weisheitszähnen kann eine Vollnarkose angebracht sein. Gerade wenn die örtliche Betäubung nicht tief genug wirkt, oder der Patient gegen Betäubungsmittel allergisch ist, oder diese aus anderen medizinischen Gründen nicht angewendet werden können ist eine Vollnarkose das Mittel der Wahl.
Darüber hinaus wird die Vollnarkose auch bei Patienten mit starkem Würgereiz, Patienten die aus medizinischen Gründen nicht still sitzen können oder auch geistig behinderten Menschen bei größeren Operationen angewendet. Auch bei kleinen Kindern die nicht kooperieren aber zwangsläufig behandelt werden müssen, kann die Vollnarkose eingesetzt werden.
Im Gegensatz zur Lokalanästhesie wirkt die Vollnarkose tiefgreifender denn hier wird der Körper nicht nur örtlich betäubt, sondern komplett in eine Art Tiefschlaf versetzt. Das Schmerzempfinden, das Bewusstsein und bestimmte Körperfunktionen werden vorübergehend komplett stillgelegt. Die Muskeln entspannen sich und die vegetativen Nervenfunktionen werden gedämpft. Auch der Atemantrieb und andere Schutzfunktionen des Körpers setzen vorübergehend aus.
Während der gesamten Behandlung ist ein Anästhesist vor Ort, der sämtliche Körperfunktionen wie Atmung, Herzschlag, Kreislauf und Blutdruck überwacht. Der Zahnarzt selbst nimmt die Zahnbehandlung vor und kann sich voll auf diese konzentrieren.
Vor der Operation wird dem Patienten das Narkosemittel verabreicht, so dass dieser sanft in den Tiefschlaf fällt. Nach dem Einschlafen muss der Patient beatmet werden, da der natürliche Atemantrieb aussetzt. Dies geschieht mit einem Beatmungsschlauch oder einer Kehlkopfmaske. Vom Anästhesisten werden während der Operation weiterhin Narkosemittel verabreicht, so dass der Tiefschlaf andauert und der Patient nicht während der Operation erwachen kann. Auch Infusionslösungen zur Stabilisierung oder weitere Medikamente können dem Patienten während dieser Phase vom Anästhesisten verabreicht werden.
Der Patient bekommt von allem was in dieser Phase passiert nichts mit. Ist die Behandlung vom Zahnarzt abgeschlossen, beginnt die Aufwachphase. Nun werden die Narkosemittel abgesetzt und der Patient erwacht. Nach dem Aufwachen bleibt er noch einige Stunden in der Praxis bzw. Klinik zur Beobachtung um die Gesundheit und das Wohlbefinden des Patienten sicherzustellen.
Bevor überhaupt eine Vollnarkose durchgeführt werden kann, prüft ein Anästhesist genau den medizinischen Lebenslauf des Patienten, den aktuellen Gesundheitszustand und die Verträglichkeit bestimmter Medikamente. Sind Vorerkrankungen bekannt, besteht eine Schwangerschaft oder bestimmte Allergien? All diese Sachverhalte spielen eine Rolle, ebenso wie das Alter des Patienten, Lebensgewohnheiten und vieles mehr. Der Narkosearzt beurteilt individuell ob eine Vollnarkose in Frage kommt. Sind die Risiken zu hoch, kann nur eine Lokalanästhesie durchgeführt werden.
Grundsätzlich ist eine Vollnarkose sicher, es können jedoch auch immer Komplikationen auftreten. Dazu gehören Beatmungsprobleme, Muskelerkrankungen durch das Narkosegas (bei Narkose mit Lachgas) sowie Kreislaufstörungen und allergische Reaktionen. Über alle Faktoren wird der Patient jedoch im Vornherein vom Anästhesisten umfangreich aufgeklärt.
Bei den Nebenwirkungen nach einer Vollnarkose sind vor allem mögliche vorübergehende Übelkeit mit Erbrechen, Taubheitsgefühle, Zittern und eine erhöhte Kälteempfindlichkeit bekannt. Diese sollte jedoch nach einigen Stunden vorüber sein.
Grundsätzlich wird eine Vollnarkose beim Zahnarzt nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten für den Patienten belaufen sind daher in der Regel auf einige hundert Euro und sind stark abhängig von dem Narkoseverfahren, der Art der Behandlung, usw.
In einigen Ausnahmefällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten, dazu gehören komplizierte Eingriffe die mit einer örtlichen Betäubung nicht möglich wären, Allergien gegen Betäubungsmittel, Operationen bei Kindern unter 12 Jahren, sowie gelegentlich bei Angstpatienten in besonderen Fällen.