Österreich hatte sich lange gegen die Liberalisierung gesträubt, aber seit dem 25. Juni 2015 dürfen auch Apotheken in Österreich zugelassene, rezeptfreie Arzneimittel über das Internet verkaufen…
Seit einem EuGH-Urteil vom Dezember 2003 steht fest, dass der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln nicht verboten werden darf. Ein derartiges Verbot widerspricht der Warenverkehrsfreiheit. Daraufhin haben zahlreiche EU Länder den Versandhandel mit Arzneimitteln erlaubt.
Österreich hatte sich lange gegen die Liberalisierung gesträubt, aber seit dem 25. Juni 2015 dürfen auch Apotheken in Österreich zugelassene, rezeptfreie Arzneimittel über das Internet verkaufen. Der österreichische Gesetzgeber hat dazu eine Verordnung erlassen, die detaillierte Anforderungen an die Apotheken stellt, damit die Qualität der im Fernabsatz vertriebenen Arzneimittel gewährleistet ist.
Legale Internetapotheken führen ein Sicherheitslogo
Um zu erkennen, ob es sich bei der Versandapotheke um ein seriöses Unternehmen handelt, gibt es einige wichtige Merkmale:
Auf der Seite muss Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Apotheke angegeben werden, damit der Konsument mit der Apotheke jederzeit in Kontakt treten kann. Darüber hinaus braucht es eine Zeitangabe, während der sich der Konsument kostenlos telefonisch beraten lassen kann.
Von der Europäischen Kommission wurde ein Logo erlassen, das jede europäische Internetapotheke auf ihrer Homepage gut sichtbar platzieren muss. Dieses Logo ist in Österreich mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) verknüpft.

